Mit Bescheid vom 21.09.2009 erteilte das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch unter dem Az: 43.2-1711-I-2009-11 die (immissionsschutzrechtliche) Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf den Flurnummern 828 und 788 der Gemarkung Hemmersheim-Pfahlenheim. Antragsteller im vorangegangen Verwaltungsverfahren und Empfänger des Bescheides war die Bürgerwindrad Pfahlenheim GmbH & Co. KG.
Damit war die rechtliche Grundlage für die Gesellschaft geschaffen, zwei Windräder vom Anlagentyp VESTAS V90 Optispeed mit einer Nennleistung von insgesamt 4,0 Megawatt zu bauen und zu betreiben. Wie der Name schon vermuten lässt, besteht die Bürgerwindrad Pfahlenheim GmbH & Co. KG auch aus Bürgern aus Pfahlenheim, die sich mit unterschiedlicher Einlage als Gesellschafter beteiligt haben. Gerade dies ist auch ein Beleg dafür, dass die beiden Windräder auf relativ große Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. Dabei soll aber nicht verschwiegen werden, dass das Vorhaben auch Gegner hatte, die ihr Recht geltend machten, die Genehmigung im Hinblick auf ihre Bedenken einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.
Die Gesamthöhe der beiden Windkraftanlagen beträgt ca. 169,50 Meter wobei die Nabenhöhe mit 125,00 Meter angegeben ist. Das ergibt rechnerisch eine Flügellänge von ca. 45 Metern. Alleine diese wenige Angaben lassen erahnen welchen landschaftlichen und optischen Einschnitt die Existenz der beiden Windräder bedeutet und wie die umliegenden Ortsbilder durch sie geprägt werden. Dabei ist es fast unerheblich, dass der Abstand vom Pfahlenheimer Ortskern wie auch von den umliegenden Dörfern ungefähr mindestens eine Kilometer beträgt. Trotz allem kann auch die Frage aufgeworfen werden, ob man sich am Klimaschutz und an der Erhöhung des Anteils der regenerativen Energien im Energiemix beteiligt oder nur darüber redet.
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